Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewegungswerk Dormagen
Willkommen bei Bewegungswerk Dormagen. Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie unsere Produkte kaufen oder unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Mit der Nutzung unserer Angebote erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
§ 1 Behandlung
- Alle Behandlungen erfolgen unter der Maßgabe, den Patienten ganzheitlich zu behandeln. Die Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen wird mit den gegebenen Mitteln angestrebt. Die Behandlung erfolgt nach den anerkannten fachlichen Standards. Jedoch ist kein Heilungserfolg zugarantieren. Die Behandlungszeiten richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse.
- Alle durch die Praxis Bewegungswerk Dormagen durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten. Dieser verpflichtet sich, insbesondere alle Fragen, die seine Person und seine Gesundheit betreffend umfassend und wahrheitsgemäß zu beantworten.
- Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, der Patient in der Therapieeinheit
nicht mitwirkt oder Therapierelevante Informationen vorenthält.
§ 2 Bezahlung
- Die Behandlungskosten sind innerhalb 7 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Bezahlung des im Behandlungshonorarvertrags vereinbarten Betrags erfolgt grundsätzlich gemäß der vereinbarten Zahlungsweise, d.h. per Rechnung und anschließende Überweisung oder per Kartenzahlung Vorort.
- Ist der Patient mit seiner Verpflichtungen im Rückstand trotz Mahnung, so ist die Praxis vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur umgehenden
Behandlungseinstellung berechtigt. Dadurch entstandene Kosten werden dem Patienten in Rechnung gestellt.
- Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung +10€ Verordnung +10% des Gesamtrezeptwertes als Eigenbeteilligung erheben. Zuzahlungsbefreite Patienten haben, sofern nicht auf der Verordnung angegeben, einen entsprechenden Nachweis über ihre Befreiung vorzulegen.
§ 3 Termine
- Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein vereinbarter Behandlungstermin aus einem wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden
können, so ist dies spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Praxis persönlich oder telefonisch abzusagen. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Patient verantwortlich. Andernfalls hat der Patient den Ausfall eines von ihm versäumten Behandlungstermins zum vereinbarten Honorar von 30€ an den Leistungsbringer Bewegungswerk Dormagen zu entrichten. Hierfür erhält er eine gesonderte Rechnung.
§ 4 Verspätungen
- Verspätungen von Seiten des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Leistungserbringer. Bei Verspätung verkürzt sich die Behandlungszeit des Patienten. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden privat in Rechnung gestellt.
§ 5 Vertragsbedingungen
- Grundsätzlich gelten die zwischen der Praxis Bewegungswerk Dormagen und dem Vertragspartner geschlossenen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung kann nur per E-mail oder persönlich erfolgen.
§ 6 Haftungsausschuss
- Die Praxis Bewegungswerk Dormagen schließt jegliche Haftung für Schäden oder Diebstahl von Privateigentum (z.b die Gaderobe oder Wertgegenstände ) des Vertragspartner aus. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt.
- Die Trainingsgeräte dürfen ausschließlich entsprechend der Einweisung benutzt werden. Das alleinige Nutzen der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden aufgrund unsachgemäßer Benutzung oder Missachtung der Anweisungen ist ausgeschlossen.
§ 7 Vertragskündigung des Patienten
- Sollte der Patient mit den Leistungen der Praxis Bewegungswerk Dormagen während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten, ist im Zuge dessen aber nicht berechtigt, die bereits erbrachte Leistung in seiner Abrechnung zu verhandeln. Dies bedeutet, die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Der Rücktritt vom Behandlungshonorarvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an die Praxis zu richten.
§ 8 Vertragskündigung seitens der Praxis Bewegungswerk Dormagen
- Die Praxis Bewegungswerk Dormagen ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Patient sich entgegen der vorliegenden AGBs verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
§ 9 Salvatorische Klausel
- Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zum Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Wirksamkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zuersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungen möglichst nahe kommt.